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23.12.14 - ARGE Baurecht: Ausstattung für Arbeitsplätze frühzeitig festlegen

Zwei Jahre nach Auslaufen der Arbeitsstättenrichtli-nien ist immer noch vielen Bauherren und Investoren nicht bewusst, dass es diese Vorgaben nicht mehr gibt. Wie viele Toiletten, Duschen, Bewegungsfläche pro Mitarbeiter gebraucht werden, darf individuell festgelegt werden, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Arbeitsstättenver-ordnung (ArbStättV) regelt lediglich noch, dass Arbeitgeber für die Sicherheit der Arbeits-plätze in ihrem Betrieb verantwortlich sind und sich darum kümmern müssen, dass die Ge-sundheit ihrer Beschäftigten nicht gefährdet wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu einen Ausschuss gebildet, der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festlegt. Diese Technischen Regeln definieren einen Standard, an den sich der Ar-beitgeber halten kann, um die Bedingungen der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV) umzusetzen. Allerdings, so die ARGE Baurecht, sind die Technischen Regeln nicht verbind-lich; die Vorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten können auch durch andere Maßnahmen erreicht werden als nach den in den Technischen Regeln empfohlenen. Architekten, Ingenieure und Fachplaner sollten ihre Auftraggeber frühzeitig auf die Thematik hinweisen, sie beraten und auch verbindliche Grundlagen für ihre weitere Pla-nung einfordern. Nicht jeder Betrieb braucht schließlich das gleiche: Ein stahl- oder holzver-arbeitender Betrieb hat ganz andere Bedürfnisse als eine IT-Schmiede. Je früher der Bedarf klar ist, umso schneller können die richtigen Fachplaner hinzugezogen werden, etwa für Licht, Be- und Entlüftung oder Schallschutz, erinnert die ARGE Baurecht. Offene Fragen dagegen und nachträgliche Änderungswünsche erschweren und verteuern erfahrungsge-mäß die Planung unnötig. Und noch etwas raten die Baurechtsanwälte: Weicht die Planung zum Schluss doch von den Vorschlägen der ASR ab, sollten die Planer die Gründe, die zu den Abweichungen geführt haben, nachvollziehbar dokumentieren, damit sie nicht später irgendwann in Erklärungsnöte geraten.

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