Mein Honorar richtet sich nach der Art des Mandates. Wenn Sie mit mir nichts anderes vereinbaren, gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.
Eine Erstberatung kostet für Verbraucher nicht mehr als 226,10 € einschließlich Umsatzsteuer, bei einem geringen Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.
Nähere Informationen zur Berechnung der Vergütung der Rechtsanwälte hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt (www.brak.de).
RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen und im Arbeitsrecht in der Regel angemessen.
Wenn Ihr Mandat keine rechtliche Vertretung in Zivilsachen, sondern eine andere z.B. beratende Tätigkeit verlangt, schlage ich Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.
Formulare:
Mein aktuelles Vollmachtsformular können Sie rechts unter Downloads herunterladen, ebenso ein Formular zur Entbindung der Schweigepflicht und die aktuelle Fassung des Antragsformulars für die Prozesskostenhilfe. Zum Öffnen des Formulars wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
APP-Empfehlung:
Wenn Sie über ein Smartphone verfügen, empfehle ich Ihnen die App iKanzlei. Mit dieser App können Sie unter Eingabe des Streitwertes die Gebühren ausrechnen.