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Gebühren

Mein Honorar richtet sich nach der Art des Mandates. Wenn Sie mit mir nichts anderes vereinbaren, gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Eine Erstberatung kostet für Verbraucher nicht mehr als 249,90 € einschließlich Umsatzsteuer.

Nähere Informationen zur Berechnung der Vergütung der Rechtsanwälte hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt (Rechtsanwaltvergütung).

 RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen und im Arbeitsrecht in der Regel angemessen.
Wenn Ihr Mandat keine rechtliche Vertretung in Zivilsachen, sondern eine andere z.B. beratende Tätigkeit verlangt, schlage ich Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.


Formulare:
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